https://ai-act-law.eu/de/artikel/35/
Art. 35 KI-VO - Identifizierungsnummern und Verzeichnisse notifizierter Stellen - KI-Verordnung
Sep 6, 2024 - Die Kommission weist jeder notifizierten Stelle eine einzige Identifizierungsnummer zu, selbst wenn eine Stelle nach mehr als einem Rechtsakt der Union...
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