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https://www.wbs.legal/baurecht-immobilienrecht/anfechtung-nach-immobilienkauf-veraenderungen-an-der-statik-sind-dem-kaeufer-mitzuteilen-81790/ Anfechtung nach Immobilienkauf: Veränderungen an der Statik sind dem Käufer mitzuteilen Mar 2, 2026 - Wer Umbaumaßnahmen an seiner Immobilie vornehmen lässt, bei der auch die Statik des Gebäudes geändert wird, muss dies Käufern beim verkauf mitteilen. Tut man... anfechtungnachimmobilienkaufderstatik