Robuta

https://freirecht.de/g/BGB:856 § 856 BGB: Beendigung des Besitzes - freiRecht.de (1) Der Besitz wird dadurch beendigt, dass der Besitzer die tatsächliche Gewalt über die Sache aufgibt oder in anderer Weise verliert. (2) Durch eine ihrer... bgbbeendigungdesbesitzes