https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/krankenhaeuser/drg_system/besondere_einrichtungen/besondere_einrichtungen.jsp
DRG-System: Besondere Einrichtungen - GKV-Spitzenverband
Nach § 17 b Abs. 1 Satz 15 KHG können besondere Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich befristet vom DRG-Vergütungssystem ausgenommen werden.
besondere einrichtungendrgsystem
https://www.aok.de/gp/krankenhaus/verguetung-drg/besondere-einrichtungen
Vereinbarung für besondere Einrichtungen | AOK Gesundheitspartner
Einrichtungen, deren Leistungen aus bestimmten Gründen über die Fallpauschalen nicht sachgerecht vergütet werden, können vorübergehend vom DRG-System...
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