Robuta

https://www.rechtambild.de/2023/08/auf-hoehenflug-folgt-tiefer-fall-drohnenfotos-unzulaessig/ Auf Höhenflug folgt tiefer Fall: Drohnenfotos unzulässig - Recht am Bild Aug 14, 2023 - Das OLG Hamm hat entschieden, dass mit einer Drohne aufgenommene Bilder nicht unter die urheberrechtliche Panoramafreiheit fallen. recht am bildauffolgtfalldrohnenfotos