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https://tagesgeld.de/recht/zinsen-aus-schneeballsystemen-sind-zu-versteuern.html Zinsen aus Schneeballsystemen sind zu versteuern | Zinsen aus Schneeballsystemen sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen anzusehen und damit zu versteuern. Urteil Bundesfinanzhof (Az. VIII R 25/12) zinsenausschneeballsystemensindversteuern