https://www.buzer.de/gesetz/7511/a147543.htm
§ 87 SolvV Bedingte Ausfallwahrscheinlichkeit Solvabilitätsverordnung
Die bedingte Ausfallwahrscheinlichkeit ist für eine IRBA-Position nach der Formel 1 der Anlage 2 zu ermitteln.
solvvbedingteausfallwahrscheinlichkeit