Robuta

https://www.buzer.de/gesetz/7511/a147543.htm § 87 SolvV Bedingte Ausfallwahrscheinlichkeit Solvabilitätsverordnung Die bedingte Ausfallwahrscheinlichkeit ist für eine IRBA-Position nach der Formel 1 der Anlage 2 zu ermitteln. solvvbedingteausfallwahrscheinlichkeit