https://ohn.haendlerbund.de/recht/urteile-entscheidungen/widerruf-400000-euro-futsch-bgh-selbst-schuld
Nach Widerruf 400.000 Euro futsch – und der BGH nennt es selbst schuld
Ein Widerruf kostet einen Unternehmer 400.000 Euro – rechtlich vollkommen zulässig. Ein Fall, der zeigt, wie gnadenlos das Fernabsatzrecht für Händler...
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https://shopbetreiber-blog.de/lg-bochum-gutschein-statt-rueckzahlung-nach-widerruf-grundsaetzlich-unzulaessig
LG Bochum: Gutschein statt Rückzahlung nach Widerruf grundsätzlich unzulässig
Das LG Bochum hat klargestellt, dass der Unternehmer für die Rückzahlung nach einem Widerruf grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel verwenden muss.
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