https://shopbetreiber-blog.de/bgh-kein-schadensersatz-nach-dsgvo-fuer-zusendung-einer-werbe-e-mail-ohne-einwilligung
Der BGH entschied, dass allein die Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne Einwilligung nicht ausreiche, um einen Schadensersatzanspruch nach der DSGVO zu begründen.
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